Zum Inhalt springen
Schottnetz

Brandverhütungsschau in NRW: Ablauf, Abstände und wer prüft

Die Brandverhütungsschau ist in Nordrhein-Westfalen eine Pflichtaufgabe der Gemeinden nach § 26 BHKG. Geprüft werden Gebäude und Einrichtungen, in denen bei einem Brand viele Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, je nach Gefährdung spätestens alle sechs Jahre. Zuständig ist meist die Feuerwehr oder Brandschutzdienststelle der Stadt, manche Gemeinden haben die Aufgabe dem Kreis übertragen. Festgestellte Mängel müssen innerhalb einer Frist beseitigt werden.

Redaktion: Simon Woytewicz und Tim Basinski, Schottnetz · Stand

Welche Gebäude geprüft werden

Nach § 26 BHKG betrifft die Brandverhütungsschau Gebäude und Einrichtungen, die in erhöhtem Maß brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei einem Brand oder einer Explosion viele Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sein können. Typisch sind Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen und Kitas, Versammlungs- und Verkaufsstätten, Hotels, Hochhäuser sowie Gewerbe- und Industriebetriebe.

Wie oft die Brandverhütungsschau kommt

Das Gesetz schreibt Abstände von längstens sechs Jahren vor. Je nach Gefährdung prüfen die Städte auch häufiger. Neuss etwa nennt in seinem Brandschutzbedarfsplan Prüfabstände von drei oder sechs Jahren je nach Objekt.

So läuft eine Brandverhütungsschau ab

  • Die zuständige Stelle kündigt den Termin beim Eigentümer oder Betreiber an.
  • Bei der Begehung sehen sich Fachleute des vorbeugenden Brandschutzes das Objekt an, typischerweise Rettungswege, Türen, Abschottungen, Brandmelde- und Löschtechnik sowie Flucht- und Rettungspläne.
  • Festgestellte Mängel stehen in einem Bericht, zusammen mit einer Frist zur Beseitigung.
  • Der Eigentümer oder Betreiber lässt die Mängel beseitigen und weist das nach, bei baulichen Mängeln meist mit der Dokumentation des Fachbetriebs.
  • Die Brandverhütungsschau ist in der Regel gebührenpflichtig. Die Kosten trägt der Eigentümer oder Betreiber.

Wer in der Region zuständig ist

OrtZuständige Stelle
NeussAmt für Brandschutz und Rettungswesen, Abteilung Gefahrenvorbeugung (Brandschutzdienststelle)
DüsseldorfFeuerwehr, vorbeugender Brandschutz in der Abteilung Prävention
KrefeldFachbereich Feuerwehr und Zivilschutz, Sachgebiet Vorbeugender Brandschutz
MönchengladbachFachbereich Feuerwehr, Abteilung 37-2 Vorbeugende Gefahrenabwehr
Stadt ViersenStabsstelle Vorbeugende Gefahrenabwehr an der Feuerwache Viersen
NettetalStadt Nettetal
Willich, Kempen, Tönisvorst und übriger Kreis ViersenKreis Viersen, Amt für Bevölkerungsschutz, Vorbeugender Brandschutz

Stand September 2026, nach den Angaben der Städte und des Kreises. Auf unseren Seiten für Neuss, Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach und den Kreis Viersen finden Sie die Quellen und typische Aufträge vor Ort.

So bereiten Sie sich vor

  • Unterlagen bereitlegen: Brandschutzkonzept, Prüfberichte der Anlagen, Wartungsnachweise für Brandschutztüren und Feststellanlagen, Übereinstimmungserklärungen für Abschottungen.
  • Vorher selbst durchgehen: offene Durchführungen, Türen mit Keil, beschädigte Türschließer, fehlende Kennzeichnungsschilder an Schotts.
  • Rettungswege freiräumen und Flucht- und Rettungspläne prüfen.
  • Bekannte bauliche Mängel vor dem Termin beseitigen lassen. Das spart eine Frist und eine zweite Runde.

Häufige Fragen

Wer bezahlt die Brandverhütungsschau?

Sie ist in der Regel gebührenpflichtig. Die Kosten trägt der Eigentümer oder Betreiber, so beschreiben es zum Beispiel die Stadt Düsseldorf und der Kreis Viersen.

Ist die Brandverhütungsschau dasselbe wie die Prüfung durch einen Sachverständigen?

Nein. Die Brandverhütungsschau macht die Gemeinde nach dem BHKG. Die wiederkehrenden Prüfungen technischer Anlagen, etwa von Brandmeldeanlagen, durch Prüfsachverständige sind davon getrennt und in NRW in der Prüfverordnung geregelt.

Was passiert, wenn die Frist für die Mängel nicht reicht?

Sprechen Sie vor Ablauf mit der prüfenden Stelle und schildern Sie den Stand, zum Beispiel mit dem Auftrag an einen Fachbetrieb und dem geplanten Termin.

Quellen

  1. Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW (BHKG), § 26
  2. Kreis Viersen: Vorbeugender Brandschutz
  3. Stadt Mönchengladbach: Vorbeugende Gefahrenabwehr (37-2)
  4. Landeshauptstadt Düsseldorf: Brandverhütungsschau
  5. Stadt Neuss: Gefahrenvorbeugung (Brandschutzdienststelle)
  6. Stadt Krefeld: Feuerwehr und Zivilschutz, Gefahrenvorbeugung

Für Auftraggeber kostenlos. Der beauftragte Betrieb zahlt uns eine Vermittlungsgebühr.

Anrufen