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Schottnetz

Kabel durch eine Brandwand gezogen: Was jetzt zu tun ist

Werden Kabel durch eine Brandwand oder eine andere Wand oder Decke mit Feuerwiderstand gezogen, muss die Öffnung danach mit einem zugelassenen Abschottungssystem verschlossen werden. War dort schon ein Schott, wird es mit dem verbauten System nachbelegt. Bis dahin ist die Stelle offen und fällt bei jeder Prüfung auf. Den Verschluss übernimmt ein Betrieb mit passender Systemschulung.

Redaktion: Simon Woytewicz und Tim Basinski, Schottnetz · Stand

Erst klären: Was für ein Bauteil ist es?

Nicht jede Wand ist eine Brandwand. Entscheidend ist, ob Wand oder Decke eine Anforderung an den Feuerwiderstand hat, etwa als Brandwand, Trennwand, Wand eines notwendigen Treppenraums oder Geschossdecke. Hinweise geben der Brandschutzplan, Kennzeichnungsschilder vorhandener Schotts oder die Bauakte. Im Zweifel beurteilt das der Fachbetrieb vor Ort.

Vorhandenes Schott oder neuer Durchbruch?

  • Vorhandenes Schott: mit dem verbauten System nachbelegen und die Kennzeichnung ergänzen lassen.
  • Neuer Durchbruch: eine neue Abschottung mit zugelassenem System herstellen lassen.
  • System unbekannt, Schild fehlt: Der Fachbetrieb entscheidet, ob nachbelegt werden kann oder ein neues Schott nötig ist.

Was Sie besser nicht tun

  • Die Öffnung mit Bauschaum, Gips oder loser Mineralwolle stopfen, wenn das nicht zu einem zugelassenen System gehört.
  • Die Stelle offen lassen, bis die nächste Prüfung sie findet.
  • Ein Schott mit dem Material eines anderen Herstellers ausbessern, ohne dass der Nachweis das erlaubt.

Wer das übernimmt

Die Abschottung führt ein Betrieb aus, der das System nach dessen Verwendbarkeitsnachweis einbauen kann. Er kennzeichnet die Stelle und bestätigt den Einbau mit einer Übereinstimmungserklärung. Elektrobetriebe geben diese Arbeit häufig an einen spezialisierten Fachbetrieb ab.

Häufige Fragen

Muss das sofort erledigt werden?

Eine offene Durchführung in einem Bauteil mit Feuerwiderstand ist ein Mangel. Sie sollte so bald wie möglich verschlossen werden, spätestens bevor das Gebäude abgenommen oder geprüft wird.

Reicht ein Foto für ein Angebot?

Für eine erste Einschätzung meist ja: die Öffnung nah und mit Umgebung, dazu Wand oder Decke und die Anzahl der Kabel.

Quellen

  1. Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018), § 40 Leitungsanlagen
  2. Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR), Bauministerkonferenz
  3. Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt): Informationen zu Rohr-, Kabel- und Kombiabschottungen

Für Auftraggeber kostenlos. Der beauftragte Betrieb zahlt uns eine Vermittlungsgebühr.

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