Wo der Brandschutz betroffen ist
- Kellerdecke, durch die die Leitung vom Hausanschluss nach oben geht
- Wände des Treppenraums, wenn die Leitung dort entlang oder hindurch geführt wird
- Wohnungstrennwände und Geschossdecken
- Vorhandene Schächte, deren Abschottungen für die neue Leitung geöffnet werden
Was die Leitungsanlagen-Richtlinie verlangt
Durchführungen durch Bauteile mit Feuerwiderstand müssen so verschlossen werden, dass Feuer und Rauch nicht durchkommen. Für einzelne Leitungen kennt die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie Erleichterungen, etwa das vollständige Verschließen des Spalts um die Leitung mit nichtbrennbarem Material. Ob sie greifen, hängt von Leitung, Bauteil und Abständen ab. Für Bündel oder vorhandene Schotts ist in der Regel ein zugelassenes Abschottungssystem nötig.
Checkliste für Eigentümer und Hausverwaltungen
- Vor dem Ausbau den geplanten Leitungsweg zeigen lassen.
- Schriftlich festlegen, wer die Durchführungen verschließt: das Ausbauunternehmen oder ein Fachbetrieb.
- Fotos der Durchführungen vorher und nachher verlangen.
- Bei Abschottungen Kennzeichnung und Übereinstimmungserklärung verlangen.
- Die Arbeiten vor der Schlusszahlung abnehmen.
Häufige Fragen
Muss das Glasfaserunternehmen die Durchführungen verschließen?
Das hängt vom Vertrag ab. Übernimmt es niemand ausdrücklich, bleiben Durchführungen leicht offen. Deshalb vorher schriftlich festlegen, wer verschließt und dokumentiert.
Was, wenn der Ausbau schon fertig ist?
Lassen Sie die Durchführungen in Keller und Treppenraum ansehen. Offene Stellen schließt ein Fachbetrieb nachträglich und dokumentiert sie.
Quellen
Für Auftraggeber kostenlos. Der beauftragte Betrieb zahlt uns eine Vermittlungsgebühr.