Zum Inhalt springen
Schottnetz

Mängel aus der Brandverhütungsschau: So gehen Sie vor

Nach einer Brandverhütungsschau erhalten Eigentümer oder Betreiber einen Bericht mit den festgestellten Mängeln und einer Frist zur Beseitigung. Sortieren Sie zuerst, welche Mängel baulich sind, etwa offene Durchführungen oder Türen, und welche anlagentechnisch oder organisatorisch. Für die baulichen Mängel beauftragen Sie einen Fachbetrieb und legen der prüfenden Stelle danach die Nachweise vor.

Redaktion: Simon Woytewicz und Tim Basinski, Schottnetz · Stand

Was die Brandverhütungsschau ist

In Nordrhein-Westfalen führen die Gemeinden nach § 26 BHKG eine Brandverhütungsschau in Gebäuden und Einrichtungen durch, die in erhöhtem Maß brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei einem Brand viele Menschen oder bedeutende Sachwerte gefährdet wären. Das geschieht in Abständen von längstens sechs Jahren. Zuständig ist meist die Feuerwehr oder Brandschutzdienststelle der Stadt.

Mängel sortieren: baulich, anlagentechnisch, organisatorisch

ArtBeispieleWer sich kümmert
Baulichoffene Durchführungen, fehlende Kennzeichnung, offene Fugen, Türen, die nicht schließenFachbetrieb für baulichen Brandschutz
AnlagentechnischBrandmeldeanlage, Rauchabzug, SicherheitsbeleuchtungErrichter oder Wartungsfirma der Anlage
OrganisatorischFlucht- und Rettungspläne, Brandschutzordnung, zugestellte FluchtwegeBetreiber, gegebenenfalls Brandschutzbeauftragte

So halten Sie die Frist

  • Bericht gleich sichten und die baulichen Punkte markieren.
  • Die betroffenen Stellen fotografieren, nah und mit Umgebung.
  • Früh einen Fachbetrieb anfragen, denn Besichtigung und Angebot brauchen Zeit.
  • Reicht die Frist nicht, vor Ablauf mit der prüfenden Stelle sprechen und den Stand schildern.

Was Sie am Ende vorlegen

Für bauliche Mängel sind das in der Regel die Dokumentation der ausgeführten Arbeiten, die Kennzeichnung der Abschottungen und die Übereinstimmungserklärung des ausführenden Betriebs. Was genau verlangt wird, steht im Bericht oder lässt sich bei der prüfenden Stelle erfragen.

Häufige Fragen

Muss der ganze Bericht an den Fachbetrieb?

Nein. Es reichen die Seiten mit Mängeln an Abschottungen, Fugen, Türen oder Bekleidungen. Sind Sie unsicher, klärt der Fachbetrieb das mit Ihnen.

Was passiert, wenn Mängel nicht beseitigt werden?

Die zuständige Stelle kann die Beseitigung anordnen und durchsetzen. Wie sie vorgeht, hängt vom Einzelfall ab. Besser ist es, die Frist zu halten oder frühzeitig mit ihr zu sprechen.

Quellen

  1. Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW (BHKG), § 26
  2. Landeshauptstadt Düsseldorf: Brandverhütungsschau
  3. Stadt Neuss: Gefahrenvorbeugung (Brandschutzdienststelle)

Für Auftraggeber kostenlos. Der beauftragte Betrieb zahlt uns eine Vermittlungsgebühr.

Anrufen