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Schottnetz

Übereinstimmungserklärung für Brandabschottungen: Was sie ist und wer sie ausstellt

Mit der Übereinstimmungserklärung bestätigt der Betrieb, der eine Brandabschottung hergestellt hat, dass sie nach dem Verwendbarkeitsnachweis und dessen Bestimmungen ausgeführt wurde. Sie wird für das Bauvorhaben ausgestellt und dem Bauherrn übergeben. Zusammen mit Kennzeichnung und Fotos ist sie der wichtigste Nachweis bei Abnahme und Brandverhütungsschau.

Redaktion: Simon Woytewicz und Tim Basinski, Schottnetz · Stand

Was die Erklärung bestätigt

Abschottungen sind bauaufsichtlich Bauarten. Nach der Bauordnung dürfen sie nur angewendet werden, wenn ein Verwendbarkeitsnachweis vorliegt, meist eine allgemeine Bauartgenehmigung, und die Übereinstimmung der Ausführung damit bestätigt ist. Diese Bestätigung gibt der ausführende Betrieb mit der Übereinstimmungserklärung ab.

Was typischerweise drinsteht

Viele Systemhersteller stellen dafür Vordrucke bereit.

  • Bauvorhaben und Adresse
  • Name und Anschrift des ausführenden Betriebs
  • Bezeichnung des Systems und Nummer des Verwendbarkeitsnachweises
  • Welche Abschottungen gemeint sind, oft mit Liste, Plan oder Fotoprotokoll
  • Die Bestätigung, dass nach dem Nachweis ausgeführt wurde
  • Datum und Unterschrift

Wer sie bekommt und aufbewahrt

Der Betrieb übergibt die Erklärung dem Bauherrn oder Auftraggeber, der sie bei Bedarf an die Bauaufsicht weitergibt. Eigentümer sollten sie dauerhaft aufbewahren. Sie wird bei der Brandverhütungsschau, bei Prüfungen durch Sachverständige und oft auch beim Verkauf oder der Übergabe eines Gebäudes verlangt.

Wenn die Erklärung fehlt

  • Beim damaligen Betrieb nachfragen, ob er die Unterlagen noch hat.
  • Ausstellen kann sie nur, wer die Abschottung selbst hergestellt hat. Für fremde, undokumentierte Schotts gibt es sie nachträglich in der Regel nicht.
  • Dann beurteilt ein Fachbetrieb, ob die Abschottung erneuert werden muss. Für neu hergestellte Abschottungen stellt er eine eigene Erklärung aus.

Häufige Fragen

Stellt ein Sachverständiger die Übereinstimmungserklärung aus?

Nein. Sie kommt vom Betrieb, der die Abschottung hergestellt hat. Sachverständige prüfen, ob Ausführung und Unterlagen zusammenpassen.

Braucht jede Abschottung eine eigene Erklärung?

Ausgestellt wird sie für das Bauvorhaben. Welche Abschottungen sie umfasst, geht aus der Erklärung selbst oder einer beigefügten Liste hervor.

Quellen

  1. Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt): Informationen zu Rohr-, Kabel- und Kombiabschottungen
  2. Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)

Für Auftraggeber kostenlos. Der beauftragte Betrieb zahlt uns eine Vermittlungsgebühr.

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