Was die Erklärung bestätigt
Abschottungen sind bauaufsichtlich Bauarten. Nach der Bauordnung dürfen sie nur angewendet werden, wenn ein Verwendbarkeitsnachweis vorliegt, meist eine allgemeine Bauartgenehmigung, und die Übereinstimmung der Ausführung damit bestätigt ist. Diese Bestätigung gibt der ausführende Betrieb mit der Übereinstimmungserklärung ab.
Was typischerweise drinsteht
Viele Systemhersteller stellen dafür Vordrucke bereit.
- Bauvorhaben und Adresse
- Name und Anschrift des ausführenden Betriebs
- Bezeichnung des Systems und Nummer des Verwendbarkeitsnachweises
- Welche Abschottungen gemeint sind, oft mit Liste, Plan oder Fotoprotokoll
- Die Bestätigung, dass nach dem Nachweis ausgeführt wurde
- Datum und Unterschrift
Wer sie bekommt und aufbewahrt
Der Betrieb übergibt die Erklärung dem Bauherrn oder Auftraggeber, der sie bei Bedarf an die Bauaufsicht weitergibt. Eigentümer sollten sie dauerhaft aufbewahren. Sie wird bei der Brandverhütungsschau, bei Prüfungen durch Sachverständige und oft auch beim Verkauf oder der Übergabe eines Gebäudes verlangt.
Wenn die Erklärung fehlt
- Beim damaligen Betrieb nachfragen, ob er die Unterlagen noch hat.
- Ausstellen kann sie nur, wer die Abschottung selbst hergestellt hat. Für fremde, undokumentierte Schotts gibt es sie nachträglich in der Regel nicht.
- Dann beurteilt ein Fachbetrieb, ob die Abschottung erneuert werden muss. Für neu hergestellte Abschottungen stellt er eine eigene Erklärung aus.
Häufige Fragen
Stellt ein Sachverständiger die Übereinstimmungserklärung aus?
Nein. Sie kommt vom Betrieb, der die Abschottung hergestellt hat. Sachverständige prüfen, ob Ausführung und Unterlagen zusammenpassen.
Braucht jede Abschottung eine eigene Erklärung?
Ausgestellt wird sie für das Bauvorhaben. Welche Abschottungen sie umfasst, geht aus der Erklärung selbst oder einer beigefügten Liste hervor.
Quellen
Für Auftraggeber kostenlos. Der beauftragte Betrieb zahlt uns eine Vermittlungsgebühr.