Zum Inhalt springen
Schottnetz

Wer darf Brandabschottungen herstellen?

Eine Brandabschottung darf einbauen, wer das System nach seinem Verwendbarkeitsnachweis, meist einer allgemeinen Bauartgenehmigung, korrekt ausführen kann. Viele Hersteller setzen dafür eine Schulung voraus. Der ausführende Betrieb bestätigt den korrekten Einbau mit einer Übereinstimmungserklärung und ist für seine Arbeit verantwortlich.

Redaktion: Simon Woytewicz und Tim Basinski, Schottnetz · Stand

Abschottungen sind eine Bauart mit eigenen Regeln

Kabel-, Rohr- und Kombiabschottungen sind bauaufsichtlich Bauarten. Wie sie ausgeführt werden müssen, regelt der jeweilige Verwendbarkeitsnachweis, in Deutschland meist eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG). Darin steht, für welche Bauteile, Leitungen und Feuerwiderstandsklassen das System geeignet ist und wie es eingebaut wird.

Braucht man einen bestimmten Schein?

Eine allgemeine Pflicht zu einem bestimmten Zertifikat gibt es nicht. Entscheidend ist, dass nach dem Verwendbarkeitsnachweis gearbeitet wird. Viele Systemhersteller verlangen jedoch eine Schulung, bevor ein Betrieb ihre Systeme einbaut. Außerdem ist jedes Unternehmen nach der Bauordnung für die ordnungsgemäße Ausführung der übernommenen Arbeiten verantwortlich.

Wer stellt die Übereinstimmungserklärung aus?

Der Betrieb, der die Abschottung einbaut. Er bestätigt damit, dass die Bauart nach dem Verwendbarkeitsnachweis ausgeführt wurde. Zusammen mit Kennzeichnung und Fotodokumentation ist sie das, was Prüfer und Sachverständige sehen wollen.

Was das für Elektro- und SHK-Betriebe bedeutet

  • Wer ein System regelmäßig einbaut, lässt sich schulen und dokumentiert jede Abschottung.
  • Wer es nur gelegentlich braucht, gibt die Abschottung an einen spezialisierten Fachbetrieb ab.
  • Provisorien wie handelsüblicher Bauschaum gehören zu keinem nachgewiesenen Abschottungssystem und fallen bei Prüfungen auf.

Häufige Fragen

Reicht ein Produkt mit ETA für den Einbau?

Nicht automatisch. Für die Ausführung als Bauart kann in Deutschland zusätzlich eine allgemeine Bauartgenehmigung maßgeblich sein. Das Deutsche Institut für Bautechnik weist darauf ausdrücklich hin.

Darf ich ein Schott eines anderen Herstellers nachbelegen?

Nachbelegt wird grundsätzlich mit dem System, das verbaut ist, und nach dessen Verwendbarkeitsnachweis. Im Zweifel beurteilt das ein Fachbetrieb vor Ort.

Quellen

  1. Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt): Informationen zu Rohr-, Kabel- und Kombiabschottungen
  2. Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)

Für Auftraggeber kostenlos. Der beauftragte Betrieb zahlt uns eine Vermittlungsgebühr.

Anrufen